|
“Ein wesentlicher Aspekt der Gerechtigkeit ist in der Gegenwart die Steuergerechtigkeit.
Der soziale Rechtsstaat, der nicht nur die rechtliche Ordnung garantieren, sondern auch eine soziale Ordnung gestalten soll durch Fürsorge, Vorsorge und Umverteilung, ist zur Erfüllung seiner Aufgaben darauf angewiesen, seinen Bürgern einen erheblichen Anteil des von ihnen erwirtschafteten Sozialprodukts zu nehmen. Das geschieht im wesentlichen durch die Besteuerung, einen zwangsweisen Wertetransfer, durch den Teile des Wirtschaftsergebnisses von den Privatwirtschaften (private Unternehmen, private Haushaltungen) auf die steuerberechtigten Körperschaften transferiert werden.
Das Steuerrecht berührt nahezu jeden Staatsbürger. Der Bürger tritt bereits mit seiner Geburt in ein Dauerrechtsverhältnis zum Staat ein, das sich, sobald das Erwerbsleben beginnt, zu sukzessiven Schuldverhältnissen verdichtet. ...”
Prof. Dr. Klaus Tipke, Köln (Auszug aus “Steuerrecht - Ein systematischer Grundriß”)
|